IMPRESSUM / SATZUNG

Impressum

Ute Brischke

Köhlerweg 8

76227 Karlsruhe

vkin@web.de

Steuernummer 34002/39690

Bankverbindung

Postbank Karlsruhe

*vergessene Katzen in Not*

IBAN: DE96 6601 0075 0499 5297 51

BIC (SWIFT-CODE): PBNKDEFF

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Satzung

§ 1 Vereinsname, Vereinssitz, Geschäftsjahr

1.1 Der Verein führt den Namen *vergessene Katzen in Not*.

1.2 Der Vereinssitz ist Karlsruhe.

1.3 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele

2.1 Verbesserung der Lebenssituation von streunenden Tieren, insbesondere wild lebender Katzen. Andere Tiere sind in die Tätigkeiten des Vereins ausdrücklich mit eingeschlossen.

2.2 Stärkung des Verantwortungsgefühls bei der Bevölkerung für Tiere und die Förderung eines Umdenkens im Umgang mit Tieren.

2.3 Aufdeckung und Verhütung von Tierquälerei, Tiermisshandlungen und Tiermissbrauch.

2.4 Reduzierung der Populationen durch entsprechende Maßnahmen der geltenden Tierschutzrichtlinien.

2.5 Verhinderung von Tötungsmaßnahmen.


§ 3 Verwirklichung der Zwecke, Aufgaben und Ziele

3.1. Einwirkung auf die Öffentlichkeit und die politischen Gremien im In- und Ausland durch Verbreitung von Informationen.

3.2 Beschaffung und Bereitstellung finanzieller, materieller und ideeller Mittel. Im Besonderen Arznei- und Futtermittel für die Verbesserung der Lebensumstände und der medizinischen Versorgung.

3.3 Unterstützung von Tierschutzorganisationen, Tierheimen sowie privaten Tierschützern.

3.4 Schutz und Betreuung verwilderter, frei lebender Katzen sowie deren Kastration.

3.5 Aufnahme und Pflege von in Not geratenen herrenlosen Tieren sowie deren Vermittlung an tierschutzbewusste, verantwortungsvolle Personen.

3.6 Betreuung und Pflege von nicht (mehr) vermittelbaren Tieren.


§ 4 Gemeinnützigkeit

4.1 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

4.2 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

4.3 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

4.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind begünstigt werden.


§ 5 Mitgliedschaft

5.1. Der Verein besteht aus den Gründungsmitgliedern und Fördermitgliedern. Gründungsmitglieder sind die Mitglieder, die die Vereinsarbeit durch ihr ehrenamtliches Engagement auf verantwortlicher Ebene aktiv unterstützen. Fördermitglieder sind Mitglieder, die die Ziele und auch den Zweck des Vereins durch ihre Förderbeiträge fördern und unterstützen.

5.2 Fördermitglieder haben kein aktives Stimmrecht. Sie haben kein passives Wahlrecht, das heißt, sie dürfen nicht für Vorstandsposten kandidieren.

5.3 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

5.4 Der Austritt erfolgt zum Schluss eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Rückerstattungsansprüche von Beiträgen/Spenden sind ausgeschlossen.

5.5 Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

5.5.1 Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags.

5.5.2 Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Satzung oder Vereinsinteressen oder bei Schädigung des Ansehens des Vereins. Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung suspendieren. Auf Antrag des Mitglieds ist das Mitglied auf der Mitgliederversammlung anzuhören.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

6.1 Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

6.1.1 Der erste Jahresbeitrag ist bei Aufnahme fällig; danach ist der Jahresbeitrag jeweils am 15. Januar eines jeden Jahres fällig.

6.2 Die Verwendung der Spendengelder erfolgt im Rahmen der satzungsgemäßen Zwecke.

6.2.1 Die Verteilung bzw. Zuteilung der Spendengelder auf die verschiedenen Vereinsprojekte erfolgt in erster Linie im Rahmen der Satzung und der darin genannten Priorität der Aktivitäten. Der Vorstand behält sich vor, zweckbezogene Spenden gegebenenfalls innerhalb der in der Satzung definierten Projekte nach Bedarf zuzuteilen.


§ 7 Vorstand

7.1 Der Vorstand des Vereins besteht aus den drei Gründungsmitgliedern. Sie sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins. Jeder ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.

7.2 Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtsperiode aus, wählen die Gründungsmitglieder ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.


§ 8 Mitgliederversammlung

8.1 Die Gründungsmitgliederversammlung ist einzuberufen wenn es das Interesse des Vereins erfordert

8.2 Beschlüsse der Gründungsmitgliederversammlung können auch ohne Versammlung gefasst werden, wenn alle Gründungsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich abgeben. Beschlüsse können auch online gefasst werden, per E-Mail, Chat oder Skype-Telefonie oder per Telefonkonferenz.

8.3 Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über

8.3.1 die Genehmigung der Jahresrechnung

8.3.2 Satzungsänderungen

8.3.3 die Festsetzung des Mitgliederbeitrags

8.3.4 die Auflösung des Vereins

8.4 Zur Beschlussfassung über die änderung des Zwecks des Vereins oder über die Änderung der Satzung des Vereins ist die Anwesenheit und die Zustimmung von zwei Drittel der Gründungsmitglieder erforderlich.

8.5 über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.


§ 9 Auflösung des Vereins / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

9.1 Der Verein kann durch Beschluss der Gründungsmitgliederversammlung bei zwei Drittel Zustimmung aufgelöst werden.

9.2 Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein: *KatzenschutzVerein Karlsruhe und Umgebung*, D-76187 Karlsruhe, der es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.


§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.04.2013 in Kraft.


§ 11 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen der Satzung unwirksam sein oder ihre Wirkung verfehlen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vereinszweck entspricht. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass sich bei der Anwendung der Satzung Lücken in den satzungsmäßigen Regelungen ergeben.